Mit diesem Assistenten können Sie bequem die Erklärung zur vorzeitigen Prüfung der statischen Berechnung ausfüllen.

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Bauherrin/Bauherr

weitere/r Bauherrin/Bauherr

Ich bitte, die Prüfung der statischen Berechnung zu meinem Bauantrag bereits vor Abschluss des bauauf­sichtlichen Prüfungsverfahrens vorzunehmen bzw. durch eine Prüfingenieurin oder einen Prüfingenieur vornehmen zu lassen. Ich bin darüber informiert, dass ich nach den Vorschriften des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes vom 07.05.1962 in der zurzeit geltenden Fassung verpflichtet bin, die Kosten, die durch diese Prüfung entstehen in jedem Fall in voller Höhe zu tragen, auch wenn z. B. die Baugenehmigung nicht oder nur teilweise in der beantragten Form erteilt werden sollte.

 

Mir ist bekannt, dass ich aus der vorgezogenen Prüfung der statischen Berechnung keine Rechtsansprüche, insbesondere auf Erteilung der beantragten Baugenehmigung herleiten kann.

Entwurfsverfasserin / Entwurfsverfasser

Sobald Sie auf den Button "Download" klicken, wird das Formular in Ihrem Downloadordner abgelegt.

Von dort aus können Sie das Formular dann in den Projektraum hochladen.

Landkreis Verden | Lindhooper Straße 67 | 27283 Verden (Aller) | Tel.: 04231/15-0

E-Mail: kreishaus@landkreis-verden.de

 

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