Ich bitte, die Prüfung der statischen Berechnung zu meinem Bauantrag bereits vor Abschluss des bauaufsichtlichen Prüfungsverfahrens vorzunehmen bzw. durch eine Prüfingenieurin oder einen Prüfingenieur vornehmen zu lassen. Ich bin darüber informiert, dass ich nach den Vorschriften des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes vom 07.05.1962 in der zurzeit geltenden Fassung verpflichtet bin, die Kosten, die durch diese Prüfung entstehen in jedem Fall in voller Höhe zu tragen, auch wenn z. B. die Baugenehmigung nicht oder nur teilweise in der beantragten Form erteilt werden sollte.
Mir ist bekannt, dass ich aus der vorgezogenen Prüfung der statischen Berechnung keine Rechtsansprüche, insbesondere auf Erteilung der beantragten Baugenehmigung herleiten kann.