Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) bzw. nach Teil 2 des Neunten Buches (SGB IX)

 

ERSTANTRAG


Landkreis Verden

Fachdienst Soziales

27281 Verden (Aller)

Das Aktenzeichen ist 12-stellig und entspricht folgendem Muster: 502099-12345.

Herzlich willkommen beim Fachdienst Soziales des Landkreises Verden!

 

Mit diesem Online-Service haben Sie die Möglichkeit,

- Leistungen nach Teil 2 des Sozialgesetzbuches IX (Eingliederungshilferecht) und / oder
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe)

 

zu beantragen.

 

Notwendige Unterlagen können Sie am Ende des Antragsvorgangs digital hochladen.

Datenschutz

Bevor Sie fortfahren, lesen Sie sich bitte die Hinweise zur Datenverarbeitung sorgfältig durch.

 

Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung.

 

Sie können das Formular nur ausfüllen, wenn Sie bestätigen, dass Sie die Datenschutzerklärung gelesen haben.

Informationen zu Hilfe zum Lebensunterhalt:

Hilfe zum Lebensunterhalt stellt den notwendigen Lebensunterhalt für Personen sicher, die vorübergehend (länger als sechs Monate, aber nicht dauerhaft) nicht arbeitsfähig sind. Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft erwerbsgemindert sind, erhalten Grundsicherung.


Voraussetzung ist, dass Sie

  • keinen Anspruch auf andere Sozialleistungen haben und
  • den notwendigen Lebensunterhalt weder aus eigenen Mitteln noch mit Hilfe anderer bestreiten können.

Wichtig: Leistungen werden frühestens ab Bekanntgabe beim Sozialhilfeträger gewährt.

Informationen zu Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung:

 

Grundsicherungsleistungen erhalten können Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die das

  • die Regelaltersgrenze erreicht haben oder
  • 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind (zum Beispiel Beschäftigte in einer Werkstatt für behinderte Menschen) und bei denen es unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann.

Voraussetzung ist, dass Sie

  • keinen Anspruch auf andere Sozialleistungen haben und
  • den notwendigen Lebensunterhalt weder aus eigenen Mitteln noch mit Hilfe anderer bestreiten können.

Der Bezug einer Rente wegen Alters oder voller Erwerbsminderung ist nicht Voraussetzung.

Informationen zu Eingliederungshilfe für Erwachsene:

 

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Menschen mit Behinderung eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistungen sollen sie befähigen, ihre Lebensplanung und Lebensführung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.

Leistungen der Eingliederungshilfe sind u. a.

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, deren besondere Aufgabe es ist, eine Beeinträchtigung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, eine Verschlimmerung zu verhüten oder die Menschen mit Behinderung soweit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen.
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, deren besondere Aufgabe es ist, die Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer der Eignung und Neigung der Menschen mit Behinderung entsprechenden Beschäftigung sowie die Weiterentwicklung ihrer Leistungsfähigkeit und Persönlichkeit zu fördern.
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung, deren besondere Aufgabe es ist, den Menschen mit Behinderung eine ihren Fähigkeiten und Leistungen entsprechende Schulbildung, schulische und hochschulische Aus- und Weiterbildung für einen Beruf zur Förderung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.
  • Leistungen zur sozialen Teilhabe, deren besondere Aufgabe es ist, die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern.

Beratung und Unterstützung
Wenn Sie sich informieren oder eine Leistung der Eingliederungshilfe für Erwachsene beantragen möchten, beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Eingliederungshilfe und helfen Ihnen auch bei der Beantragung.

 

ACHTUNG!
Bei Fragen zu Leistungen der Eingliederungshilfe für Minderjährige wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Jugend und Familie.

Informationen zu Hilfe zur Pflege:

 

Eine Pflegebedürftigkeit bringt oft große finanzielle Belastungen mit sich. Zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit hat die soziale Pflegeversicherung die Aufgabe, Hilfen für Pflegebedürftige zu leisten. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind begrenzt und manchmal muss die Sozialhilfe den ungedeckten Bedarf an Pflegehilfe übernehmen. Hilfe zur Pflege wird nur einkommens- und vermögensabhängig gewährt. Vorrang haben ambulante Leistungen vor teil- oder vollstationärer Pflege.

 

Vor einem möglichen Einzug ins Pflegeheim, wenden Sie sich bitte an den Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Verden.

Begründung des Antrages

Bei Hilfe zur Pflege:

Das Datum darf nicht vor der Heimaufnahme liegen.

Anmeldung über das BundID-Konto

Das BundID-Konto eröffnet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich zu identifizieren und Bescheide und Nachrichten im BundID-Postfach zu empfangen.

Nähere Informationen über die BundID finden Sie hier.

Leistungsberechtigte Person

Bitte laden Sie den Scheidungsantrag am Ende des Antragsvorganges als Nachweis hoch.

Bitte laden Sie die unterhaltsrechtliche Regelung am Ende des Antragsvorganges als Nachweis hoch.








Bitte laden Sie Bescheid der Pflegekasse am Ende des Antragsvorganges als Nachweis hoch.


Merkzeichen

außergewöhnlich gehbehindert

gehbehindert

Begleitung erforderlich

blind

gehörlos

hilflos

Rundfunkbeitragsbefreiung oder -ermäßigung

taubblind

Bitte laden Sie den Schwerbehindertenausweis am Ende des Antragsvorganges als Nachweis hoch.



Betreuung / Vollmacht

Bitte laden Sie den Betreuerausweis am Ende des Antragsvorganges als Nachweis hoch.

Bitte laden Sie die Vollmacht am Ende des Antragsvorganges als Nachweis hoch.

Lebens- oder Ehepartner/-partnerin

Bitte laden Sie den Scheidungsantrag am Ende des Antragsvorganges als Nachweis hoch.

Bitte laden Sie die unterhaltsrechtliche Regelung am Ende des Antragsvorganges als Nachweis hoch.








Bitte laden Sie Bescheid der Pflegekasse am Ende des Antragsvorganges als Nachweis hoch.


Merkzeichen

außergewöhnlich gehbehindert

gehbehindert

Begleitung erforderlich

blind

gehörlos

hilflos

Rundfunkbeitragsbefreiung oder -ermäßigung

taubblind

Bitte laden Sie den Schwerbehindertenausweis am Ende des Antragsvorganges als Nachweis hoch.



Betreuung / Vollmacht

Bitte laden Sie den Betreuerausweis am Ende des Antragsvorganges als Nachweis hoch.

Bitte laden Sie die Vollmacht am Ende des Antragsvorganges als Nachweis hoch.

Weitere Personen im gemeinsamen Haushalt

Personendaten

Angehörige außerhalb des gemeinsamen Haushaltes
 

Angaben zu Kindern (auch Adoptivkindern) sowie zu geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten

Angaben zu den Eltern

Vater der leistungsberechtigten Person
Mutter der leistungsberechtigten Person
Vater des/der Lebens- oder Ehepartner/-partnerin
Mutter des/der Lebens- oder Ehepartner/-partnerin
Kosten der Unterkunft und Heizung
Miete

Bei Direktzahlung der Nebenkosten:

Untervermietung:

Bitte laden Sie die den Mietvertrag und die letzte Heiz- und Betriebskostenabrechnung zum Ende des Antragsvorgangs hoch!

Eigentum – Belastungen des Haus- und Grundbesitzes

Bitte laden Sie die entsprechenden Nachweise zum Ende des Antragsvorgangs hoch!

Wohnrecht, Nießbrauch oder Altenteil

Bei Direktzahlung der Nebenkosten:

Bitte laden Sie die entsprechenden Nachweise zum Ende des Antragsvorgangs hoch!

Einkommen

Aufwendungen zur Erzielung des Erwerbseinkommens

Unterhalt
Vermögen

 

PKW-Haltung

a) Fahrzeugart

b) Kennzeichen

c) Wert

Versicherungen

Bitte laden Sie die Nachweise zum Ende des Beantragungsvorgangs hoch. Dazu gehören Rentenbescheide, Entgeltbescheinigungen, Kontoauszüge, Zulassungsbescheinigungen, Versicherungspolicen etc.

Bankverbindung

Bitte geben Sie hier alle Bankverbindungen an
(auch Konten im Ausland, Depotkonten, Aktien, Krypto-Währung, PayPal-Konten, Kreditkarten etc.):

Ihr Anspruch auf ein Basiskonto

Grundsätzlich haben alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhalten, einen Anspruch auf ein Basiskonto nach dem Zahlungskontengesetz (ZKG). 

Nähere Informationen zum Basiskonto finden Sie hier auf der Website www.bafin.de.

Hinweise:

Sie haben die Möglichkeit, auf der Ausgabenseite der Kontoauszüge die Empfänger von Zahlungen unkenntlich zu machen, sofern sich aus diesen Angaben Informationen über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeiten sowie zu genetischen, biometrischen oder Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung ergeben. Die Zahlbeträge müssen dabei aber in jedem Fall erkennbar bleiben.

 

Pfändungsschutz wird nur auf einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) gewährt. Sozialleistungen sind ansonsten in voller Höhe pfändbar. Es wird empfohlen, umgehend ein P-Konto bei Ihrer Bank einrichten zu lassen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Hausbank und den Schuldnerberaterstellen.

Nachweise hochladen

Es werden nur folgende Dateiformate akzeptiert: *.jpg, *.png, *.pdf. 

Achtung digitalisierte Akte!

Papierunterlagen werden sechs Wochen nach Erhalt vernichtet, sofern keine Rücksendung erbeten wurde.

Ich bestätige, dass die vorstehenden Angaben vollständig und richtig sind. Ich bin ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass ich alle Änderungen und Angaben – besonders der Einkommens- und Vermögensverhältnisse – gem. §§ 60 – 67 SGB I – dem Landkreis Verden, Fachdienst Soziales, mitzuteilen habe.

 

Ich bin verpflichtet, meine Haushaltsangehörigen, auch meine minderjährigen Kinder, spätestens ab Vollendung des 14. Lebensjahres, von der Leistung zu unterrichten und auf ihre Mitwirkungs- und Mitteilungspflichten hinzu­weisen.

 

Hiermit beantrage ich dem Grunde nach für meine mit mir in einem Haushalt lebenden anspruchsberechtigten Kinder Leistungen zur Bildung und Teilhabe nach § 34 SGB XII. Ich bin damit einverstanden, dass diese Leistung über die elektronische Bildungskarte abgewickelt wird. Informationen hierzu erhalte ich mit dem Bewilligungsbescheid. Sollte ich hiermit nicht einverstanden sein, besteht weiterhin die Möglichkeit, die Leistung manuell abzuwickeln.

 

Die Angabe der in diesem Vordruck erbetenen personenbezogenen Daten ist freiwillig. Meine Verpflichtung zur Mitwirkung in diesem Verfahren ergibt sich aus §§ 60 ff des Ersten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB I). Sofern ich meiner Mitwirkungspflicht nicht nachkomme, kann die beantragte Sozialleistung ganz oder teilweise versagt werden.

 

Ich weiß, dass ich wegen Betruges bestraft werden kann, wenn ich wissentlich falsche Angaben mache oder Tatsachen dem Fachdienst Soziales nicht melde, die für den Bezug von Leistungen nach dem SGB XII wichtig sein können (insbe­sondere Veränderungen des Einkommens und der Familienverhältnisse oder in der Haushaltsgemeinschaft).

Ich bin darauf hin­gewiesen worden, dass der Fachdienst Soziales bei einem Betrug oder Betrugsversuch umgehend Straf­anzeige erstatten wird. Ich weiß, dass ich zu Unrecht gezahlte Leistungen nach dem SGB XII erstatten muss.

 

Die anliegenden Hinweise zur Verarbeitung meiner Daten, Abgleich mit anderen Behörden und zum Datenschutz habe ich zur Kenntnis genommen.

 

Einverständniserklärung:

 

Ich bevollmächtige den Landkreis Verden, Fachdienst Soziales, Auskünfte über alle Angelegenheiten einzuholen und zu erteilen, die zur Entscheidung über diesen Antrag und zur Prüfung weiterer An­sprüche wichtig sind. Soweit ich zuvor Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII bezogen habe, ermächtige ich den Landkreis Verden, Fachdienst Soziales, die Leistungs- und Heranziehungsakten bei dem bisher zuständigen Leistungsträger einzusehen.

 

Im Rahmen der Beantragung von Hilfe zur Pflege in Einrichtungen bevollmächtige ich den Landkreis Verden, Fachdienst Soziales, für mich Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz zu beantragen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass die ggf. an Dritte zu leistenden Zahlungen auch weiterhin im Rahmen der Hilfeleistung überwiesen werden (§ 67 SGB X).

Hinweis:
Ihr Anliegen kann nur bearbeitet werden, wenn Sie den Vordruck vollständig ausfüllen.

Wie geht es weiter?

Mt einem Klick auf Senden wird das Formular an den Fachdienst Soziales weitergeleitet.

Landkreis Verden | Lindhooper Straße 67 | 27283 Verden (Aller) | Tel.: 04231/15-0

E-Mail: kreishaus@landkreis-verden.de

 

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