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ACHTUNG:

 

Aktuell kann es bei Nutzung des Onlineformulars zu folgenden Fehlern kommen:

- es können keine Anlagen hochgeladen werden, obwohl ein geeignetes Format vorliegt und die Größenbeschränkung eingehalten wird

Herzlich Willkommen beim Kommunalen Jobcenter Landkreis Verden

 

Mit diesem Assistenten können Sie bequem digital Änderungen mitteilen, die Ihre Bedarfsgemeinschaft insgesamt oder einzelne Personen betreffen. Zum Ausfüllen des Formulars benötigen Sie

- Ihr Aktenzeichen des Kommunalen Jobcenters Landkreis Verden; dieses finden Sie auf jedem Schreiben des Kommunalen Jobcenters Landkreis Verden in der Informationsbox auf der ersten Seite oben rechts ("Mein Zeichen"),
- geeignete Nachweise für die Änderungen, die Sie mitteilen wollen.


Achtung: Bitte machen Sie alle Ihre Eingaben möglichst in deutscher oder englischer Sprache. Alle anderen Eingaben können möglicherweise nicht verarbeitet werden und führen zu Nachfragen und Verzögerungen in der Bearbeitung.

 

Bei Eingaben von Eurobeträgen (z.B. Höhe des Einkommens, Miethöhe) lassen Sie bitte das €-Zeichen weg und tragen ausschließlich den Betrag ein.

Bitte bestätigen Sie zunächst, dass Sie die Datenschutzerklärung gelesen haben. Ohne die Bestätigung können Sie den Assistenten nicht nutzen. Die Datenschutzerklärung finden Sie hier.

Mit Klick auf die Schaltfläche "Weiter" starten Sie den Assistenten.

Ihr Aktenzeichen finden Sie auf jedem Schreiben des Kommunalen Jobcenters Landkreis Verden in der Informationsbox auf der ersten Seite oben rechts. Ihr Aktenzeichen beginnt immer mit den Ziffern 52 und besteht aus insgesamt 11 Ziffern, die nach der sechsten Ziffer durch ein "-" getrennt sind.

Ihre persönlichen Daten
Ihre Adressdaten

Bitte geben Sie hier nur die Zahl ein, einen Zusatz geben Sie im nächsten Feld ein.

Geben Sie hier bitte nur den Hausnummernzusatz an, z.B. bei einer Hausnummer 1a nur das "a".

Ihre Kontaktdaten (freiwillige Angabe)

Sie haben nun die Möglichkeit, Kontaktinformationen anzugeben. Die Angabe ist freiwillig. Durch diese Angaben können Anliegen ggf. schneller geklärt werden. Außerdem wird die hier angegebene Mailadresse verwendet, um Ihnen eine Bestätigungsmail für das Nutzen dieses Formulars zu senden.

Wenn Sie keine freiwilligen Kontaktdaten angeben möchten, klicken Sie bitte direkt auf "Weiter".

Rechtsfolgenbelehrung und Mitwirkungspflichten

 

Jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ist verpflichtet, ohne Aufforderung jede Änderung in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, die für den Anspruch auf die Leistung erheblich ist, dem Kommunalen Jobcenter Landkreis Verden unverzüglich mitzuteilen (§§ 60–67 des Sozialgesetzbuches – Erstes Buch - SGB I –). Hierzu gehören zum Beispiel jede Änderung in den Einkommens- und Vermögensverhältnissen, Abwesenheitszeiten (u.a. auch Aufenthalte in stationären Einrichtungen), Zuzüge und Wegzüge von Personen in der Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft und Änderungen im Bereich der Unterkunfts- oder in den Heizkosten. Hierbei handelt es sich um keine abschließende Aufzählung.
 
Bei einem Betrug oder Betrugsversuch wird das Kommunale Jobcenter Landkreis Verden umgehend Strafanzeige erstatten.
 
Bei Verletzung der Mitwirkungspflichten müssen Sie zu Unrecht gezahlte Leistungen nach dem SGB II erstatten.
 
Sie sind verpflichtet, konkrete Schritte zur Behebung Ihrer Hilfebedürftigkeit zu unternehmen, entsprechend dem in § 2 SGB II verankerten Grundsatz des Forderns. Darunter fällt u.a., sich vorrangig und eigeninitiativ um die Beendigung der Erwerbslosigkeit zu bemühen und aktiv an allen Maßnahmen mitzuwirken, die die Eingliederung in Arbeit unterstützen.
 
Wenn Sie den oben genannten Verpflichtungen nicht nachkommen, wird gemäß §§ 31 Absatz1 Satz 1 Nr. 1, 31a Absatz 1, 31b SGB II der für Sie nach § 20 SGB II maßgebende Regelbedarf für die Dauer von einem Monat um 10 Prozent gemindert werden.
 
Kommen Sie einer Aufforderung, sich bei der Arbeitsvermittlung des Kommunalen Jobcenters Landkreis Verden zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, nicht nach, wird das Bürgergeld ebenfalls jeweils um 10 Prozent des Regelbedarfs zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach § 20 SGB II gesenkt.
Dies gilt nicht, sofern Sie einen wichtigen Grund für das entsprechende Meldeversäumnis darlegen und nachweisen (§ 32 Absatz 1 SGB II).
 
Von einer Leistungsminderung kann abgesehen werden, wenn dies zu einer außergewöhnlichen Härte führen würde. Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn besondere Umstände in ihrem persönlichen Lebensumfeld die Minderung der Leistung als untragbar erscheinen lassen. Dies ist dann der Fall, wenn die Mitwirkungspflicht zwar grundsätzlich hätte erfüllt werden können, es wegen der besonderen Umstände aber unzumutbar wäre, das Nichterfüllen der Mitwirkungspflicht mit einer Leistungsminderung zu ahnden.

Kommen Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nach oder erklären Sie sich nachträglich ernsthaft und nachhaltig bereit, Ihren Pflichten nachzukommen, kann unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls ab diesem Zeitpunkt die Minderung beendet werden. Sie darf ab diesem Zeitpunkt nicht länger als einen Monat dauern.
 
Die Minderung dauert grundsätzlich ein Monat (Leistungsminderungszeitraum) und beginnt mit dem Kalendermonat nach Zugang des Leistungsminderungsbescheides. Während dieser Zeit besteht kein Anspruch auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß den Vorschriften des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch. Sie erhalten über die Gründe und den Umfang der Minderung einen Bescheid (Verwaltungsakt) gemäß § 31b Absatz 1 SGB II. Die Minderung ist bei mehreren Pflichtverletzungen und mehreren Meldeversäumnissen auf 30 Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs begrenzt.

z.B. Familienstand, Aufenthaltsstatus

Bitte wählen Sie die Daten aus, bei denen sich Änderungen ergeben haben oder sich in Kürze Änderungen ergeben werden.


Den aktuellen Aufenthaltsstatus entnehmen Sie bitte den Dokumenten der Ausländerbehörde. Ein Nachweis hierüber ist erforderlich.



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Hierunter fallen z.B. die Versicherungsart, Name oder Sitz der Versicherung, die Höhe der Versicherungsbeiträge

Bitte wählen Sie die Daten aus, bei denen sich Änderungen ergeben haben oder sich in Kürze Änderungen ergeben werden.






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z.B. aus nicht selbständiger Erwerbstätigkeit, aus selbständiger Erwerbstätigkeit, Kindergeld, Unterhaltsleistungen, Krankengeld, Arbeitslosengeld I, Rente, aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalerträgen

Bitte wählen Sie die Daten aus, bei denen sich Änderungen ergeben haben oder sich in Kürze Änderungen ergeben werden.

Firmenname, Adresse

Das Bruttoeinkommen können Sie der Gehaltsabrechnung entnehmen

Das Nettoeinkommen können Sie der Gehaltsabrechnung entnehmen

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Über folgenden Link können Sie eine Prognose zu Ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit herunterladen.

Prognose selbständiges Erwerbseinkommen

Bitte füllen Sie für jede selbständige Erwerbstätigkeit eine geänderte Prognose aus und laden Sie das/die ausgefüllte/n Dokument/e anschließend hoch.

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Die aktuelle Höhe des Kindergeldes entnehmen Sie bitte den Kontoauszügen der/des Kindergeldberechtigten


z.B. Unterhaltsvorschuss, Leistungen vom Ehepartner oder dem anderen Elternteil eines Kindes, …

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Die Höhe des Krankengeldes entnehmen Sie bitte dem Schreiben der Krankenversicherung

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Die Höhe des Arbeitslosengeldes I entnehmen Sie bitte dem Bescheid der Agentur für Arbeit

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Die Höhe der Rente entnehmen Sie dem aktuellen Rentenbescheid

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z.B. Zinsen, Dividenden, …

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z.B. Steuererstattung, Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeit

z.B. Geldgeschenke, Aufwandsentschädigungen, …

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Zum Vermögen zählt unter anderem:

- Bargeldbestände (auch Fremdwährungen),
- Geld auf Konten, über die verfügt werden kann (z.B. Girokonto, Sparkonto, Kreditkarte, Paypal-Konto, Tagesgeldkonto),
- Wohneigentum sowie Grundstücke und Flächen,
- Fahrzeuge (z.B. PKW, Motorrad, Anhänger, Boote),
- Aktien und Wertpapiere,
- Bausparverträge,
- Kapitallebensversicherungen,
- Kryptowährungen (z.B. Bitcoin).

Bitte geben Sie an, bei welcher Art von Vermögen sich bei der Person Änderungen ergeben haben

Zum Vermögen zählt unter anderem:

- Bargeldbestände (auch Fremdwährungen),
- Geld auf Konten, über die verfügt werden kann (z.B. Girokonto, Sparkonto, Kreditkarte, Paypal-Konto, Tagesgeldkonto),
- Wohneigentum sowie Grundstücke und Flächen,
- Fahrzeuge (z.B. PKW, Motorrad, Anhänger, Boote),
- Aktien und Wertpapiere,
- Bausparverträge,
- Kapitallebensversicherungen,
- Kryptowährungen (z.B. Bitcoin).

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Achtung:

Bevor einen neuen Mietvertrag unterschreiben, legen Sie diesen bitte dem Kommunalen Jobcenter vor. Andernfalls kann es sein, dass nicht alle Kosten anerkannt werden können.

 

Bitte wählen Sie die Daten aus, bei denen sich Änderungen ergeben haben oder sich in Kürze Änderungen ergeben werden.

z.B. Grundmiete, Nebenkosten, Heizkosten, …

Bitte geben Sie an, welche Kosten der Mietwohnung sich geändert haben

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z.B. Name, Anschrift, Bankverbindung, …

Bitte geben Sie an, welche Daten der Vermieterin/des Vermieters sich geändert haben

Bitte geben Sie hier nur die Zahl ein, einen Zusatz geben Sie im nächsten Feld ein.

Geben Sie hier bitte nur den Hausnummernzusatz an, z.B. bei einer Hausnummer 1a nur das "a".

Änderungen sind nur dann relevant, wenn das Jobcenter die Unterkunftskosten direkt an die Vermieterin/den Vermieter zahlt

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z.B. Name, Anschrift, Bankverbindung, …

Bitte geben Sie an, welche Daten des Energieversorgungsunternehmens sich geändert haben

Bitte geben Sie hier nur die Zahl ein, einen Zusatz geben Sie im nächsten Feld ein.

Geben Sie hier bitte nur den Hausnummernzusatz an, z.B. bei einer Hausnummer 1a nur das "a".

Änderungen sind nur dann relevant, wenn das Jobcenter die Heizkosten direkt an den Energieversorger zahlt

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z.B. bei Untervermietung eines Teils des Wohnraums, …

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Bitte wählen Sie die Daten aus, bei denen sich Änderungen ergeben haben oder sich in Kürze Änderungen ergeben werden.

Bitte geben Sie an, welche Kosten der Mietwohnung sich geändert haben

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z.B. bei Vermietung eines Teils des Wohnraums, …

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Das Kommunale Jobcenter Landkreis möchte die angebotenen Online-Dienste ständig für Sie verbessern. Aus diesem Grund würden wir uns freuen, wenn Sie Ihre Erfahrung mit diesem Onlineformular mit uns teilen.

Landkreis Verden | Lindhooper Straße 67 | 27283 Verden (Aller) | Tel.: 04231/15-0

E-Mail: kreishaus@landkreis-verden.de

 

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