Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölfter Teil (SGB XII)

 

FOLGEANTRAG


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Landkreis Verden

Fachdienst Soziales

27281 Verden (Aller)

Das Aktenzeichen ist 12-stellig und entspricht folgendem Muster: 502099-12345.

Herzlich willkommen beim Fachdienst Soziales des Landkreises Verden!

 

Der Bewilligungszeitraum Ihrer Sozialhilfeleistung nach dem SGB XII bzw. Ihrer Asylleistung nach dem AsylbLG ist kürzlich abgelaufen bzw. läuft in Kürze ab.

 

Mit diesem Formular können Sie den Folgeantrag bequem online stellen. Notwendige Unterlagen können sie am Ende des Antragsvorgangs digital hochladen.

Sie schätzen Papier? Dann können Sie sich das Formular hier auch als PDF-Dokument herunterladen und ausdrucken. Alternativ können Sie auch den folgenden QR-Code nutzen, um den Vordruck herunterzuladen:

 

Datenschutz

Bevor Sie fortfahren, lesen Sie sich bitte die Hinweise zur Datenverarbeitung sorgfältig durch.

 

Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung.

 

Sie können das Formular nur ausfüllen, wenn Sie bestätigen, dass Sie die Datenschutzerklärung gelesen haben.

Leistungsberechtigte Person

Kontaktdaten (optional):


Bitte laden Sie den Beitragsbescheid bzw. die Beitragsrechnung am Ende des Antragsvorganges als Nachweis hoch.


Bitte laden Sie den Pflegegradbescheid am Ende des Antragsvorganges als Nachweis hoch.


Bitte laden Sie den Schwerbehindertenausweis am Ende des Antragsvorganges als Nachweis hoch.



Vollmacht oder Betreuung

Bitte laden Sie den Betreuerausweis am Ende des Antragsvorganges als Nachweis hoch.

Bitte laden Sie die Vollmacht am Ende des Antragsvorganges als Nachweis hoch.

Kontaktdaten (optional):

Bitte klicken Sie als nächstes auf den Button Partner!

Bitte klicken Sie als nächstes auf den Button Kind!

Bitte klicken Sie als nächstes auf den Button weiter!

Ehe- oder Lebenspartner/-partnerin

Kontaktdaten (optional):


Bitte laden Sie den Beitragsbescheid bzw. die Beitragsrechnung am Ende des Antragsvorganges als Nachweis hoch.


Bitte laden Sie den Pflegegradbescheid am Ende des Antragsvorganges als Nachweis hoch.


Bitte laden Sie den Schwerbehindertenausweis am Ende des Antragsvorganges als Nachweis hoch.



Vollmacht oder Betreuung

Bitte laden Sie den Betreuerausweis am Ende des Antragsvorganges als Nachweis hoch.

Bitte laden Sie die Vollmacht am Ende des Antragsvorganges als Nachweis hoch.

Kontaktdaten (optional):

Bitte klicken Sie als nächstes auf den Button weiter!

Bitte klicken Sie als nächstes auf den Button Kind!

Weitere Personen in Ihrem Haushalt

Bitte laden Sie den Beitragsbescheid bzw. die Beitragsrechnung am Ende des Antragsvorganges als Nachweis hoch.


Bitte laden Sie den Pflegegradbescheid am Ende des Antragsvorganges als Nachweis hoch.


Bitte laden Sie den Schwerbehindertenausweis am Ende des Antragsvorganges als Nachweis hoch.

Kosten der Unterkunft und Heizung
Miete

Bitte laden Sie die entsprechenden Nachweise zum Ende des Antragsvorgangs hoch!

Eigentum

Soweit Sie Haus-/Wohnungseigentum selbst bewohnen, ist eine Aufstellung über die Kosten und Belastungen vorzulegen und nachzuweisen.

Bitte laden Sie die entsprechenden Nachweise zum Ende des Antragsvorgangs hoch!

Wohnrecht, Nießbrauch oder Altenteil

Bitte laden Sie die entsprechenden Nachweise zum Ende des Antragsvorgangs hoch!

Einkommen im In- oder Ausland
Vermögen im In- oder Ausland

Bitte tragen Sie hier auch ggf. aktuell bestehende Erbasnprüche ein.

Versicherungen

Bitte laden Sie die Nachweise zum Ende des Beantragungsvorgangs hoch. Dazu gehören Rentenbescheide, Entgeltbescheinigungen, Kontoauszüge, Beitragsbescheide etc.

Bankverbindung

Bitte geben Sie hier alle Bankverbindungen an
(auch Konten im Ausland, Depotkonten, Aktien, Krypto-Währung, PayPal-Konten, Kreditkarten etc.):

Ihr Anspruch auf ein Basiskonto

Grundsätzlich haben alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhalten, einen Anspruch auf ein Basiskonto nach dem Zahlungskontengesetz (ZKG). 

Nähere Informationen zum Basiskonto finden Sie hier auf der Website www.bafin.de.

Hinweise:

Sie haben die Möglichkeit, auf der Ausgabenseite der Kontoauszüge die Empfänger von Zahlungen unkenntlich zu machen, sofern sich aus diesen Angaben Informationen über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeiten sowie zu genetischen, biometrischen oder Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung ergeben. Die Zahlbeträge müssen dabei aber in jedem Fall erkennbar bleiben.

 

Pfändungsschutz wird nur auf einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) gewährt. Sozialleistungen sind ansonsten in voller Höhe pfändbar. Es wird empfohlen, umgehend ein P-Konto bei Ihrer Bank einrichten zu lassen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Hausbank und den Schuldnerberaterstellen.

Nachweise hochladen

Es werden nur folgende Dateiformate akzeptiert: *.jpg, *.png, *.pdf. 

Achtung digitalisierte Akte!

Papierunterlagen werden sechs Wochen nach Erhalt vernichtet, sofern keine Rücksendung erbeten wurde.

Ich bestätige, dass die vorstehenden Angaben vollständig und richtig sind. Ich bin ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass ich alle Änderungen und Angaben - besonders der Einkommens- und Ver-mögensverhältnisse - dem Landkreis Verden, Fachdienst Soziales, mitzuteilen habe (§§ 60 - 67 SGB I).

 

Ich bin verpflichtet, meine Haushaltsangehörigen, auch meine minderjährigen Kinder, spätestens ab Vollendung des 14. Lebensjahres von der Leistung zu unterrichten und auf ihre Mitwirkungs- und Mitteilungspflichten hinzuweisen.

 

Hiermit beantrage ich dem Grunde nach für meine mit mir in einem Haushalt lebenden anspruchsberechtigten Kinder Leistungen zur Bildung und Teilhabe nach § 34 SGB XII. Ich bin damit einverstanden, dass diese Leistung über die elektronische Bildungskarte abgewickelt wird. Informationen hierzu erhalte ich mit dem Bewilligungsbescheid. Sollte ich hiermit nicht einverstanden sein, besteht weiterhin die Möglichkeit, die Leistung manuell abzuwickeln.

 

Die Angabe der in diesem Vordruck erbetenen personenbezogenen Daten ist freiwillig. Meine Verpflichtung zur Mitwirkung in diesem Verfahren ergibt sich aus §§ 60 ff des Ersten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB I). Sofern ich meiner Mitwirkungspflicht nicht nachkomme, kann die beantragte Sozialleistung ganz oder teilweise versagt werden.

 

Ich weiß, dass ich wegen Betruges bestraft werden kann, wenn ich wissentlich falsche Angaben mache oder Tatsachen dem Fachdienst Soziales nicht melde, die für den Bezug von Leistungennach dem SGB XII wichtig sein können. Hierzu gehören z. B. Veränderungen des Einkommens und der Familienverhältnisse oder in der Haushaltsgemeinschaft.

Ich bin darauf hin­gewiesen worden, dass der Fachdienst Soziales bei einem Betrug oder Betrugsversuch umgehend Straf­anzeige erstatten wird. Ich weiß, dass ich zu Unrecht gezahlte Leistungen nach dem SGB XII erstatten muss.
 

Einverständniserklärung:

Ich bevollmächtige den Landkreis Verden, Fachdienst Soziales, Auskünfte über alle Angelegenheiten einzuholen oder zu erteilen, die zur Entscheidung über diesen Antrag und zur Prüfung weiterer Ansprüche wichtig sind. Soweit ich zuvor Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII bezogen habe, ermächtige ich den Landkreis Verden, Fachdienst Soziales, die Leistungs- und Heranziehungsakten bei dem bisher zuständigen Leistungsträger einzusehen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass die ggf. an Dritte zu leistenden Zahlungen auch weiterhin im Rahmen der Hilfeleistung überwiesen werden (§ 67 SGB X).

 

Wie geht es weiter?

Mt einem Klick auf Senden wird das Formular an den Fachdienst Soziales weitergeleitet.


Landkreis Verden | Lindhooper Straße 67 | 27283 Verden (Aller) | Tel.: 04231/15-0

E-Mail: kreishaus@landkreis-verden.de

 

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