Startseite
Ihre Grunddaten
Änderungen in Ihren Daten
Ihre Bedarfs-gemeinschaft
Ihre Unterkunft
Sonstiges

ACHTUNG:

 

Aktuell kann es bei Nutzung des Onlineantrags zu folgenden Fehlern kommen:

- es können keine Anlagen hochgeladen werden, obwohl ein geeignetes Format vorliegt und die Größenbeschränkung eingehalten wird

Herzlich Willkommen beim Kommunalen Jobcenter Landkreis Verden

 

Mit diesem Assistenten können Sie bequem digital die Weitergewährung von Leistungen nach dem SGB II bei Ihrem Kommunalen Jobcenter Landkreis Verden beantragen. Zum Ausfüllen des Antrags benötigen Sie

- Ihr Aktenzeichen des Kommunalen Jobcenters Landkreis Verden; dieses finden Sie auf jedem Schreiben des Kommunalen Jobcenters Landkreis Verden in der Informationsbox auf der ersten Seite oben rechts ("Mein Zeichen"),
- Unterlagen zu Ihrer Unterkunft (je nach Wohnverhältnis z.B. Mietvertrag, Nebenkosten-/Heizkostenabrechnung, Grundsteuerbescheid),
- Unterlagen zu Ihrem Einkommen sowie dem Einkommen der Personen in Ihrem Haushalt (z.B. Lohnabrechnung, Kindergeldbescheid, Pachtverträge),
- Unterlagen zu Ihrem Vermögen sowie dem Vermögen der Personen in Ihrem Haushalt (z.B. Kontoauszug, Grundbuchauszug, Fahrzeugschein),

- für Personen, die bisher nicht in Ihrem Haushalt gelebt haben, die Rentenversicherungsnummer; diese finden Sie auf Schreiben der Rentenversicherung,
- für Personen, die bisher nicht in Ihrem Haushalt gelebt haben, die Steueridentifikationsnummer; diese finden Sie auf Schreiben des Finanzamtes.

Hinweise:

Sie können den Antrag jederzeit zwischenspeichern, um das Ausfüllen zu unterbrechen und innerhalb von 14 Tagen fortzuführen. Eine entsprechende Schaltfläche "Zwischenspeichern" finden Sie auf jeder Eingabeseite oben rechts. Um diese Möglichkeit zu nutzen, ist die Angabe einer E-Mail-Adresse zwingend erforderlich. Haben Sie bei den freiwilligen Kontaktdaten eine E-Mail-Adresse angegeben, so wird diese genutzt; andernfalls werden Sie beim Zwischenspeichern zur Eingabe einer E-Mail-Adresse aufgefordert. Die E-Mail-Adresse wird dabei nicht an das Kommunale Jobcenter Landkreis Verden weitergegeben.

 

An einigen Stellen des Assistenten - insbesondere wenn sich Änderungen ergeben haben - können Sie Nachweise hochladen. Auch wenn das Hochladen keine Pflicht ist, wird empfohlen, möglichst viele Nachweise schon im Antragsprozess beizufügen. Dies erspart weitere Unterlagenanforderungen des Jobcenters und verkürzt damit die Bearbeitungszeit des Antrags.


Achtung: Bitte machen Sie alle Ihre Eingaben möglichst in deutscher oder englischer Sprache. Alle anderen Eingaben können möglicherweise nicht verarbeitet werden und führen zu Nachfragen und Verzögerungen in der Bearbeitung.

 

Bei Eingaben von Eurobeträgen (z.B. Höhe des Einkommens, Miethöhe) lassen Sie bitte das €-Zeichen weg und tragen ausschließlich den Betrag ein.

Bitte bestätigen Sie zunächst, dass Sie die Datenschutzerklärung gelesen haben. Ohne die Bestätigung können Sie den Assistenten nicht nutzen. Die Datenschutzerklärung finden Sie hier.

Sie können sich nun bequem mithilfe Ihrer BundID ausweisen. Alternativ tragen Sie auf der folgenden Seite Ihre persönlichen Daten sowie Ihre Adressdaten ein.

 

Sie kennen die BundID noch nicht - hier erfahren Sie mehr darüber.

 

Mit Klick auf die Schaltfläche "Weiter" starten Sie den Assistenten.

Ihr Aktenzeichen finden Sie auf jedem Schreiben des Kommunalen Jobcenters Landkreis Verden in der Informationsbox auf der ersten Seite oben rechts. Ihr Aktenzeichen beginnt immer mit den Ziffern 52 und besteht aus insgesamt 11 Ziffern, die nach der sechsten Ziffer durch ein "-" getrennt sind.

Ihre persönlichen Daten

Achtung!

Als Antragstellerin bzw. Antragsteller auf Leistungen nach dem SGB II müssen Sie mindestens 15 Jahre alt sein und dürfen das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben, da Ihr Antrag so nicht genehmigt werden kann.

Ihre Adressdaten

Bitte geben Sie hier nur die Zahl ein, einen Zusatz geben Sie im nächsten Feld ein.

Geben Sie hier bitte nur den Hausnummernzusatz an, z.B. bei einer Hausnummer 1a nur das "a".

Ihre persönlichen Daten
Ihre Adressdaten
Ihre Kontaktdaten (freiwillige Angabe)

Sie haben nun die Möglichkeit, Kontaktinformationen anzugeben. Die Angabe ist freiwillig. Durch diese Angaben können Anliegen ggf. schneller geklärt werden. Wenn Sie keine freiwilligen Kontaktdaten angeben möchten, klicken Sie bitte direkt auf "Weiter".

Rechtsfolgenbelehrung und Mitwirkungspflichten

 

Jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ist verpflichtet, ohne Aufforderung jede Änderung in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, die für den Anspruch auf die Leistung erheblich ist, dem Kommunalen Jobcenter Landkreis Verden unverzüglich mitzuteilen (§§ 60–67 des Sozialgesetzbuches – Erstes Buch - SGB I –). Hierzu gehören zum Beispiel jede Änderung in den Einkommens- und Vermögensverhältnissen, Abwesenheitszeiten (u.a. auch Aufenthalte in stationären Einrichtungen), Zuzüge und Wegzüge von Personen in der Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft und Änderungen im Bereich der Unterkunfts- oder in den Heizkosten. Hierbei handelt es sich um keine abschließende Aufzählung.
 
Bei einem Betrug oder Betrugsversuch wird das Kommunale Jobcenter Landkreis Verden umgehend Strafanzeige erstatten.
 
Bei Verletzung der Mitwirkungspflichten müssen Sie zu Unrecht gezahlte Leistungen nach dem SGB II erstatten.
 
Sie sind verpflichtet, konkrete Schritte zur Behebung Ihrer Hilfebedürftigkeit zu unternehmen, entsprechend dem in § 2 SGB II verankerten Grundsatz des Forderns. Darunter fällt u.a., sich vorrangig und eigeninitiativ um die Beendigung der Erwerbslosigkeit zu bemühen und aktiv an allen Maßnahmen mitzuwirken, die die Eingliederung in Arbeit unterstützen.
 
Wenn Sie den oben genannten Verpflichtungen nicht nachkommen, wird gemäß §§ 31 Absatz1 Satz 1 Nr. 1, 31a Absatz 1, 31b SGB II der für Sie nach § 20 SGB II maßgebende Regelbedarf für die Dauer von einem Monat um 10 Prozent gemindert werden.
 
Kommen Sie einer Aufforderung, sich bei der Arbeitsvermittlung des Kommunalen Jobcenters Landkreis Verden zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, nicht nach, wird das Bürgergeld ebenfalls jeweils um 10 Prozent des Regelbedarfs zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach § 20 SGB II gesenkt.
Dies gilt nicht, sofern Sie einen wichtigen Grund für das entsprechende Meldeversäumnis darlegen und nachweisen (§ 32 Absatz 1 SGB II).
 
Von einer Leistungsminderung kann abgesehen werden, wenn dies zu einer außergewöhnlichen Härte führen würde. Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn besondere Umstände in ihrem persönlichen Lebensumfeld die Minderung der Leistung als untragbar erscheinen lassen. Dies ist dann der Fall, wenn die Mitwirkungspflicht zwar grundsätzlich hätte erfüllt werden können, es wegen der besonderen Umstände aber unzumutbar wäre, das Nichterfüllen der Mitwirkungspflicht mit einer Leistungsminderung zu ahnden.

Kommen Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nach oder erklären Sie sich nachträglich ernsthaft und nachhaltig bereit, Ihren Pflichten nachzukommen, kann unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls ab diesem Zeitpunkt die Minderung beendet werden. Sie darf ab diesem Zeitpunkt nicht länger als einen Monat dauern.
 
Die Minderung dauert grundsätzlich ein Monat (Leistungsminderungszeitraum) und beginnt mit dem Kalendermonat nach Zugang des Leistungsminderungsbescheides. Während dieser Zeit besteht kein Anspruch auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß den Vorschriften des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch. Sie erhalten über die Gründe und den Umfang der Minderung einen Bescheid (Verwaltungsakt) gemäß § 31b Absatz 1 SGB II. Die Minderung ist bei mehreren Pflichtverletzungen und mehreren Meldeversäumnissen auf 30 Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs begrenzt.

Hier können Sie den Antrag zwischenspeichern, um das Ausfüllen zu unterbrechen und innerhalb von 14 Tagen fortzuführen.

Welche Aussagen treffen auf Sie zu?

Bitte wählen Sie die Aussagen aus, die auf Sie zutreffen. Mehrfachnennungen sind möglich.

Ob eine Erwerbsminderung vorliegt, können Sie Bescheiden der Deutschen Rentenversicherung entnehmen.

z.B. in einem Krankenhaus, Psychiatrie, Rehabilitation

z.B. Familienstand, Aufenthaltsstatus

Bitte wählen Sie die Daten aus, bei denen sich Änderungen ergeben haben oder sich in Kürze Änderungen ergeben werden.


Den aktuellen Aufenthaltsstatus entnehmen Sie bitte den Dokumenten der Ausländerbehörde. Ein Nachweis hierüber ist erforderlich.



Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

Hierunter fallen z.B. die Versicherungsart, Name oder Sitz der Versicherung, die Höhe der Versicherungsbeiträge

Bitte wählen Sie die Daten aus, bei denen sich Änderungen ergeben haben oder sich in Kürze Änderungen ergeben werden.






Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

z.B. aus nicht selbständiger Erwerbstätigkeit, aus selbständiger Erwerbstätigkeit, Kindergeld, Unterhaltsleistungen, Krankengeld, Arbeitslosengeld I, Rente, aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalerträgen

Bitte geben Sie an, welche Art von Einkommen Sie erzielen

Firmenname, Adresse

Das Bruttoeinkommen können Sie der Gehaltsabrechnung entnehmen

Das Nettoeinkommen können Sie der Gehaltsabrechnung entnehmen

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.


Über folgenden Link können Sie eine Prognose zu Ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit herunterladen.

Prognose selbständiges Erwerbseinkommen

Bitte füllen Sie für jede selbständige Erwerbstätigkeit eine Prognose aus und laden Sie das/die ausgefüllte/n Dokument/e anschließend hoch.

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.


Bitte wählen Sie nur "Ja" aus, wenn Sie Kindergeld für sich selbst erhalten.

Die aktuelle Höhe des Kindergeldes entnehmen Sie bitte den Kontoauszügen der/des Kindergeldberechtigten


z.B. Unterhaltsvorschuss, Leistungen vom Ehepartner oder dem anderen Elternteil eines Kindes, …

z.B. Unterhaltsvorschuss, Leistungen vom Ehepartner oder dem anderen Elternteil eines Kindes, …

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.


Die Höhe des Krankengeldes entnehmen Sie bitte dem Schreiben der Krankenversicherung

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.


Die Höhe des Arbeitslosengeldes I entnehmen Sie bitte dem Bescheid der Agentur für Arbeit

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.


z.B. Altersrente, Verwitwetenrente, Erwerbsminderungsrente, auch ausländische Renten, …

Die Höhe der Rente entnehmen Sie dem aktuellen Rentenbescheid

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.


Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.


z.B. Zinsen, Dividenden, …

z.B. Zinsen, Dividenden, …

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.


z.B. Wohngeld, Elterngeld, Kinderzuschlag (KiZ), BAFöG, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Geldgeschenke, Aufwandsentschädigungen, …

z.B. Geldgeschenke, Aufwandsentschädigungen, …

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

Bitte geben Sie an, welche Art von Vermögen Sie haben

Zum Vermögen zählt unter anderem:

- Bargeldbestände (auch Fremdwährungen),
- Geld auf Konten, über die verfügt werden kann (z.B. Girokonto, Sparkonto, Kreditkarte, Paypal-Konto, Tagesgeldkonto),
- Wohneigentum sowie Grundstücke und Flächen,
- Fahrzeuge (z.B. PKW, Motorrad, Anhänger, Boote),
- Aktien und Wertpapiere,
- Bausparverträge,
- Kapitallebensversicherungen,
- Kryptowährungen (z.B. Bitcoin).

auch Fremdwährung mit Umrechnung in €

auch Fremdwährung mit Umrechnung in €


auch Kreditkarten, Paypal, …

 

Bitte beachten Sie, dass für alle Konten, über die Sie verfügen können, Kontoauszüge der letzten 4-6 Wochen vorgelegt werden müssen.

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.


Diese Angaben können Sie dem Grundbuchauszug entnehmen

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.


Bitte auf volle Kilometer gerundeten Wert angeben

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.


z.B. Aktien, Wertpapiere, Bausparverträge, Kapitallebensversicherungen, Kryptowährungen, …

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

Hier können Sie den Antrag zwischenspeichern, um das Ausfüllen zu unterbrechen und innerhalb von 14 Tagen fortzuführen.

Bitte geben Sie an, zu wann Sie den Antrag auf Leistungen nach dem SGB II stellen möchten.

Bitte beachten Sie dabei, dass ein Antrag für zurückliegende Monate nicht zulässig ist. Das frühestmögliche Datum ist der 1. des aktuellen Monats.

Eine Beantragung für vergangene Monate ist nicht möglich

Bitte geben Sie ein Konto an, dessen Inhaberin/Inhaber in Ihrem Haushalt lebt.

Bitte geben Sie ein Konto an, dessen Inhaberin/Inhaber in Ihrem Haushalt lebt.

Geben Sie bitte folgende Daten der weiteren Person/en ein:

Person

Text

Welche Aussagen treffen auf die Personen zu?

Bitte wählen Sie die Aussagen aus, die auf Sie zutreffen. Mehrfachnennungen sind möglich.

Ob eine Erwerbsminderung vorliegt, können Sie Bescheiden der Deutschen Rentenversicherung entnehmen.

z.B. in einem Krankenhaus, Psychiatrie, Rehabilitation

Bitte geben Sie die persönlichen Daten zu der Person ein

Achtung!

Kinder, die 25 Jahre alt oder älter sind, bilden eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Die Person muss daher einen eigenen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II stellen.

Den aktuellen Aufenthaltsstatus entnehmen Sie bitte den Dokumenten der Ausländerbehörde. Ein Nachweis hierüber ist erforderlich.

Die Rentenversicherungsnummer finden Sie auf Schreiben der Rentenversicherung.

Die Steueridentifikationsnummer finden Sie auf Schreiben des Finanzamtes.

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

Wenn Sie weitere Nachweise hochladen möchten, so nutzen Sie bitte die Online-Unterlageneinreichung des Kommunalen Jobcenters Landkreis Verden. Diese erreichen Sie hier.

Kosten für Schulbücher und Arbeitshefte können nur übernommen werden, wenn hierfür keine Lernmittelbefreiung besteht.

Sie können mehrere Mehrbedarfe auswählen, die möglicherweise für die Person zutreffen.

 

Kosten für Schulbücher und Arbeitshefte können nur übernommen werden, wenn hierfür keine Lernmittelbefreiung besteht.

Sie können mehrere Mehrbedarfe auswählen, die möglicherweise für die Person zutreffen.

 

Kosten für Schulbücher und Arbeitshefte können nur übernommen werden, wenn hierfür keine Lernmittelbefreiung besteht.

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

Bitte geben Sie für die Person die Daten zu Kranken- und Pflegeversicherung ein

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

Sollte ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II bestehen, muss die Person eine Kranken- und Pflegeversicherung auswählen. Ein entsprechender Mitgliedsnachweis wird dann angefordert.

z.B. Familienstand, Aufenthaltsstatus

Bitte wählen Sie die Daten aus, bei denen sich Änderungen ergeben haben oder sich in Kürze Änderungen ergeben werden.


Den aktuellen Aufenthaltsstatus entnehmen Sie bitte den Dokumenten der Ausländerbehörde. Ein Nachweis hierüber ist erforderlich.




Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

Hierunter fallen z.B. die Versicherungsart, Name oder Sitz der Versicherung, die Höhe der Versicherungsbeiträge

Bitte wählen Sie die Daten aus, bei denen sich Änderungen ergeben haben oder sich in Kürze Änderungen ergeben werden.






Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

z.B. aus nicht selbständiger Erwerbstätigkeit, aus selbständiger Erwerbstätigkeit, Kindergeld, Unterhaltsleistungen, Krankengeld, Arbeitslosengeld I, Rente, aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalerträgen

Bitte geben Sie an, welche Art von Einkommen die Person erzielt

z.B. bei verschiedenen Arbeitgebern

Daten zum Einkommen aus nicht selbständiger Erwerbstätigkeit

Firmenname, Adresse

Das Bruttoeinkommen können Sie der Gehaltsabrechnung entnehmen

Das Nettoeinkommen können Sie der Gehaltsabrechnung entnehmen

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

Daten zum 2. Einkommen aus nicht selbständiger Erwerbstätigkeit

Firmenname, Adresse

Das Bruttoeinkommen können Sie der Gehaltsabrechnung entnehmen

Das Nettoeinkommen können Sie der Gehaltsabrechnung entnehmen

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

Daten zum 3. Einkommen aus nicht selbständiger Erwerbstätigkeit

Firmenname, Adresse

Das Bruttoeinkommen können Sie der Gehaltsabrechnung entnehmen

Das Nettoeinkommen können Sie der Gehaltsabrechnung entnehmen

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

Daten zum 4. Einkommen aus nicht selbständiger Erwerbstätigkeit

Firmenname, Adresse

Das Bruttoeinkommen können Sie der Gehaltsabrechnung entnehmen

Das Nettoeinkommen können Sie der Gehaltsabrechnung entnehmen

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

Daten zum 5. Einkommen aus nicht selbständiger Erwerbstätigkeit

Firmenname, Adresse

Das Bruttoeinkommen können Sie der Gehaltsabrechnung entnehmen

Das Nettoeinkommen können Sie der Gehaltsabrechnung entnehmen

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.


Über folgenden Link können Sie eine Prognose zu Ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit herunterladen.

Prognose selbständiges Erwerbseinkommen

Bitte füllen Sie für jede selbständige Erwerbstätigkeit eine Prognose aus und laden Sie das/die ausgefüllte/n Dokument/e anschließend hoch.

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.


Bitte wählen Sie nur "Ja" aus, wenn die Person Kindergeld für sich selbst erhält

Die aktuelle Höhe des Kindergeldes entnehmen Sie bitte den Kontoauszügen der/des Kindergeldberechtigten


z.B. Unterhaltsvorschuss, Leistungen vom Ehepartner oder dem anderen Elternteil eines Kindes, …

Daten zur Unterhaltsleistung

z.B. Unterhaltsvorschuss, Leistungen vom Ehepartner oder dem anderen Elternteil eines Kindes, …

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

Daten zur 2. Unterhaltsleistung

z.B. Unterhaltsvorschuss, Leistungen vom Ehepartner oder dem anderen Elternteil eines Kindes, …

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

Daten zur 3. Unterhaltsleistung

z.B. Unterhaltsvorschuss, Leistungen vom Ehepartner oder dem anderen Elternteil eines Kindes, …

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

Daten zur 4. Unterhaltsleistung

z.B. Unterhaltsvorschuss, Leistungen vom Ehepartner oder dem anderen Elternteil eines Kindes, …

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

Daten zur 5. Unterhaltsleistung

z.B. Unterhaltsvorschuss, Leistungen vom Ehepartner oder dem anderen Elternteil eines Kindes, …

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.


Die Höhe des Krankengeldes entnehmen Sie bitte dem Schreiben der Krankenversicherung

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.


Die Höhe des Arbeitslosengeldes I entnehmen Sie bitte dem Bescheid der Agentur für Arbeit

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.


z.B. Altersrente, Verwitwetenrente, Erwerbsminderungsrente, auch ausländische Renten, …

Daten zur Rente

Die Höhe der Rente entnehmen Sie dem aktuellen Rentenbescheid

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

Daten zur 2. Rente

Die Höhe der Rente entnehmen Sie dem aktuellen Rentenbescheid

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

Daten zur 3. Rente

Die Höhe der Rente entnehmen Sie dem aktuellen Rentenbescheid

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

Daten zur 4. Rente

Die Höhe der Rente entnehmen Sie dem aktuellen Rentenbescheid

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

Daten zur 5. Rente

Die Höhe der Rente entnehmen Sie dem aktuellen Rentenbescheid

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.


Daten zum Einkommen aus Vermietung oder Verpachtung

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

Daten zum 2. Einkommen aus Vermietung oder Verpachtung

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

Daten zum 3. Einkommen aus Vermietung oder Verpachtung

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

Daten zum 4. Einkommen aus Vermietung oder Verpachtung

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

Daten zum 5. Einkommen aus Vermietung oder Verpachtung

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.


z.B. Zinsen, Dividenden, …

Daten zum Einkommen aus Kapitalerträgen

z.B. Zinsen, Dividenden, …

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

Daten zum 2. Einkommen aus Kapitalerträgen

z.B. Zinsen, Dividenden, …

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

Daten zum 3. Einkommen aus Kapitalerträgen

z.B. Zinsen, Dividenden, …

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

Daten zum 4. Einkommen aus Kapitalerträgen

z.B. Zinsen, Dividenden, …

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

Daten zum 5. Einkommen aus Kapitalerträgen

z.B. Zinsen, Dividenden, …

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.


z.B. Wohngeld, Elterngeld, Kinderzuschlag (KiZ), BAFöG, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Geldgeschenke, Aufwandsentschädigungen, …

Daten zum sonstigen Einkommen

z.B. Geldgeschenke, Aufwandsentschädigungen, …

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

Daten zum 2. sonstigen Einkommen

z.B. Geldgeschenke, Aufwandsentschädigungen, …

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

Daten zum 3. sonstigen Einkommen

z.B. Geldgeschenke, Aufwandsentschädigungen, …

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

Daten zum 4. sonstigen Einkommen

z.B. Geldgeschenke, Aufwandsentschädigungen, …

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

Daten zum 5. sonstigen Einkommen

z.B. Geldgeschenke, Aufwandsentschädigungen, …

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

Bitte geben Sie an, welche Art von Vermögen die Person hat

Zum Vermögen zählt unter anderem:

- Bargeldbestände (auch Fremdwährungen),
- Geld auf Konten, über die verfügt werden kann (z.B. Girokonto, Sparkonto, Kreditkarte, Paypal-Konto, Tagesgeldkonto),
- Wohneigentum sowie Grundstücke und Flächen,
- Fahrzeuge (z.B. PKW, Motorrad, Anhänger, Boote),
- Aktien und Wertpapiere,
- Bausparverträge,
- Kapitallebensversicherungen,
- Kryptowährungen (z.B. Bitcoin).

auch Fremdwährung mit Umrechnung in €

auch Fremdwährung mit Umrechnung in €


auch Kreditkarten, Paypal, …

 

Bitte beachten Sie, dass für alle Konten, über die die Person verfügen kann, Kontoauszüge der letzten 4-6 Wochen vorgelegt werden müssen.

auch Kreditkarten, Paypal, …

Daten zum Konto, über das verfügt werden kann

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

Daten zum 2. Konto, über das verfügt werden kann

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

Daten zum 3. Konto, über das verfügt werden kann

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

Daten zum 4. Konto, über das verfügt werden kann

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

Daten zum 5. Konto, über das verfügt werden kann

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.


Daten zum Wohneigentum bzw. zum Grundstück/zur Fläche  

Diese Angaben können Sie dem Grundbuchauszug entnehmen

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

Daten zum 2. Wohneigentum bzw. zum 2. Grundstück/zur 2. Fläche  

Diese Angaben können Sie dem Grundbuchauszug entnehmen

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

Daten zum 3. Wohneigentum bzw. zum 3. Grundstück/zur 3. Fläche  

Diese Angaben können Sie dem Grundbuchauszug entnehmen

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

Daten zum 4. Wohneigentum bzw. zum 4. Grundstück/zur 4. Fläche  

Diese Angaben können Sie dem Grundbuchauszug entnehmen

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

Daten zum 5. Wohneigentum bzw. zum 5. Grundstück/zur 5. Fläche  

Diese Angaben können Sie dem Grundbuchauszug entnehmen

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.


Daten zum Fahrzeug

Bitte auf volle Kilometer gerundeten Wert angeben

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

Daten zum 2. Fahrzeug

Bitte auf volle Kilometer gerundeten Wert angeben

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

Daten zum 3. Fahrzeug

Bitte auf volle Kilometer gerundeten Wert angeben

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

Daten zum 4. Fahrzeug

Bitte auf volle Kilometer gerundeten Wert angeben

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

Daten zum 5. Fahrzeug

Bitte auf volle Kilometer gerundeten Wert angeben

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.


z.B. Aktien, Wertpapiere, Bausparverträge, Kapitallebensversicherungen, Kryptowährungen, …

Daten zum sonstigen Vermögen

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

Daten zum 2. sonstigen Vermögenswert

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

Daten zum 3. sonstigen Vermögenswert

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

Daten zum 4. sonstigen Vermögenswert

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

Daten zum 5. sonstigen Vermögenswert

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

Hier können Sie den Antrag zwischenspeichern, um das Ausfüllen zu unterbrechen und innerhalb von 14 Tagen fortzuführen.

z.B. Änderungen der Mietkosten, Nebenkosten, Daten des Vermieters oder Energieversorgungsunternehmens, ...

Bitte wählen Sie die Daten aus, bei denen sich Änderungen ergeben haben oder sich in Kürze Änderungen ergeben werden.

z.B. Grundmiete, Nebenkosten, Heizkosten, …

Bitte geben Sie an, welche Kosten der Mietwohnung sich geändert haben

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.


z.B. Name, Anschrift, Bankverbindung, …

Bitte geben Sie an, welche Daten der Vermieterin/des Vermieters sich geändert haben

Bitte geben Sie hier nur die Zahl ein, einen Zusatz geben Sie im nächsten Feld ein.

Geben Sie hier bitte nur den Hausnummernzusatz an, z.B. bei einer Hausnummer 1a nur das "a".

Änderungen sind nur dann relevant, wenn das Jobcenter die Unterkunftskosten direkt an die Vermieterin/den Vermieter zahlt

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.


z.B. Name, Anschrift, Bankverbindung, …

Bitte geben Sie an, welche Daten des Energieversorgungsunternehmens sich geändert haben

Bitte geben Sie hier nur die Zahl ein, einen Zusatz geben Sie im nächsten Feld ein.

Geben Sie hier bitte nur den Hausnummernzusatz an, z.B. bei einer Hausnummer 1a nur das "a".

Änderungen sind nur dann relevant, wenn das Jobcenter die Heizkosten direkt an den Energieversorger zahlt

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.


z.B. Änderungen der Mietkosten, Nebenkosten, Daten des Vermieters oder Energieversorgungsunternehmens, ...

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

z.B. bei Untervermietung eines Teils des Wohnraums, …

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

z.B. Hauslasten, Nebenkosten, Heizkosten, …

Bitte wählen Sie die Daten aus, bei denen sich Änderungen ergeben haben oder sich in Kürze Änderungen ergeben werden.

Bitte geben Sie an, welche Kosten der Mietwohnung sich geändert haben

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.


z.B. bei Vermietung eines Teils des Wohnraums, …

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

Hier können Sie den Antrag zwischenspeichern, um das Ausfüllen zu unterbrechen und innerhalb von 14 Tagen fortzuführen.

Sie können Dateien in den Formaten jpeg, jpg, pdf, png hochladen. Die Größe der Datei darf 5 MB nicht überschreiten.

Mit Ihrem Antrag auf Leistungen nach dem SGB II beantragen Sie gleichzeitig Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für die Kinder in Ihrem Haushalt; diese sind:

 

- bis zum 18. Lebensjahr die Teilhabeleistungen gem. § 28 Abs. 7 SGB II,
- bis zum maximal 25. Lebensjahr die Übernahme der Kosten für eintägige Schul- oder Kita-Ausflüge,
- bis zum maximal 25. Lebensjahr die Übernahme der Kosten für mehrtägige Klassenfahrten oder mehrtägige Kita-Ausflüge,
- bis zum maximal 25. Lebensjahr die Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung gem. § 28 Abs. 4 SGB II,
- bis zum maximal 25. Lebensjahr die Förderung des Kita-/ Schulmittagessens gem. § 28 Abs. 6 SGB II
und wenn „Kinderwohngeld“ gewährt wird,
- das Schulbasispaket aus dem Bildungspaket gem. § 6b BKGG i. V. m. § 28 SGB II.

Bitte wählen Sie aus, welche Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket Sie beantragen möchten:

Hier können Sie den Antrag zwischenspeichern, um das Ausfüllen zu unterbrechen und innerhalb von 14 Tagen fortzuführen.

Bitte lassen Sie alle weiteren Personen Ihrer Bedarfsgemeinschaft, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, unterschreiben.

Bitte unterschreiben Sie den Antrag nun. Lassen Sie bitte auch alle weiteren Personen Ihrer Bedarfsgemeinschaft, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, unterschreiben.

Landkreis Verden | Lindhooper Straße 67 | 27283 Verden (Aller) | Tel.: 04231/15-0

E-Mail: kreishaus@landkreis-verden.de

 

Kontakt Datenschutz Impressum Barrierefreiheit

all fields marked with a (*) are required and must be filled out