Fachdienst Jugend und Familie

Mit diesem Assistenten können Sie bequem den 

 

Antrag auf Förderung der Kindertagespflege gemäß §§ 23 und 24 SGB VIII

 

ausfüllen.

 

Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung.

 

Sie können das Formular nur ausfüllen wenn Sie bestätigen dass Sie die Datenschutzerklärung gelesen haben.

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.

Antragstellerin/Antragsteller

anderer leiblicher Elternteil

Geschlecht

Weitere im eigenen Haushalt lebende kindergeldberechtigte

 

Name, Vorname

 

Geburtsdatum

Besuch Krippe, Kindergarten oder Hort

Ich beantrage eine Förderung der Kindertagespflege nach der Satzung des Landkreises Verden über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege in der derzeit gültigen Fassung für das oben aufgeführte Kind.

Zeitraum der Kindertagespflege

Uhrzeit

 Montag

 Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

 Freitag

Samstag

Sonntag

Von

Bis

Nur als alternative falls das andere nicht gefällt

Folgende Betreuungszeiten werden beantragt:

Angaben zur Kindertagespflegestelle

Name der persönlich  und vertraglich zugeordneten Kindertagespflegeperson:

Gemäß § 12 der Satzung des Landkreises Verden über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege wird ein Kostenbeitrag erhoben. Dieser richtet sich nach dem § 15 der Satzung.

 

Grundsätzlich ist die Selbstauskunft von Ihnen vollständig auszufüllen und sämtliches Einkommen anzugeben. Maßgebend ist das Jahreseinkommen, das die Beitragspflichtigen in dem Kalenderjahr haben, das dem Beginn bzw. einer Fortsetzung der Kindertagespflege vorangeht (Bemessungszeitraum). Auf die Angaben zum Einkommen kann verzichtet werden, wenn Sie einen der drei Punkte ankreuzen und dies mit Ihrer Unterschrift auf der letzten Seite bestätigen:

Sofern keiner der o. g. Punkte zutreffend ist, ist die Selbstauskunft – siehe nächste Seite - vollständig ausgefüllt mit dem Einkommenssteuerbescheid aus dem Vorjahr einzureichen. Sollte dieser noch nicht vorliegen reichen Sie bitte die Lohnsteuerbescheinigung und/oder die Gewinn- und Verlustrechnung aus dem Vorjahr ein. In diesem Fall wird bis zur Vorlage des Einkommenssteuerbescheides vorläufig über den Kostenbeitrag entschieden.

Selbstauskunft

zu meinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen zur Berechnung des Kostenbeitrages

 

Jahreseinkünfte des Kalendervorjahres (Nachweise sind beizufügen):

antragstellendes Elternteil

Erwerbseinkommen aus nichtselbständiger Arbeit

Einkommen aus selbständigen Arbeit, Gewerbebetrieb, Landund Forstwirtschaft

Leistungen der Agentur für Arbeit
Arbeitslosengeld oder SGB II-Leistungen

Unterhalt

Unterhaltsvorschuss

Renten, Waisenrenten, Pensionen o. Ä., einschl. evtl. Zuschüsse etc.

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Einkünfte aus Vermögen Zinsen, Dividende etc.

Elterngeld

Mutterschaftsgeld

Übergangs-/Eingliederungsgeld

Krankengeld/Kinderkrankengeld

Leistungen nach dem BaföG, AFG etc.

Sonstige Einkünfte

Abzugsfähige Ausgaben

Unterhaltszahlungen an leibliche Kinder, die nicht im eigenen Haushalt leben

Unterhaltszahlungen an dauernd getrennt lebenden der geschiedenen Ehegatten

Versicherungen und Beiträge bei Selbständigen und Beamten:

Abschließende Erklärung der Antragstellerin/des Antragstellers:

Ich versichere die Richtigkeit der oben stehenden Angaben, die Notwendigkeit des Betreuungsumfangs und verpflichte mich, jede Änderung in meinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen umgehend mitzuteilen. Dies gilt auch, wenn das Kind die Pflegestelle nicht mehr besucht oder wenn sich die Betreuungszeiten ändern. Über meine Mitteilungspflicht und die Folgen der fehlenden Mitwirkung bin ich unterrichtet.

 

Ich weiß, dass ich wegen falscher oder unvollständiger Angaben strafrechtlich verfolgt werden kann (§ 263 Strafgesetzbuch – Betrug) und zu Unrecht geleistete Hilfe zurückzahlen bzw. mit einer Nachforderung von Kostenbeiträgen rechnen muss.

 

Hinweis:

Der Antrag kann nur abschließend bearbeitet werden, wenn alle Punkte im Antrag mit ja oder nein beantwortet sind; Sie ausdrücklich auf eine Einkommensberechnung verzichten bzw. die Selbstauskunft vollständig ausgefüllt haben sowie die Bestätigung der Angaben durch Ihre Unterschrift/Unterschriften erfolgt ist/sind.

Das Dokument wird in Ihrem Downloadbereich gespeichert. Dort können Sie es aufrufen, ausdrucken, unterschreiben und an den Fachdienst Jugend und Familie schicken.

Bei getrennt lebenden Elternteilen ist nur die Unterschrift der/des Antragstellerin/Antragsteller nötig.


Unterschrift 1. leiblicher Elternteil


Unterschrift 2. leiblicher Elternteil

Hier können Sie das formular mit der Maus unterschreiben.

Auf einem Tablet oder Smartphone geht das auch mit einem geeigneten Stift oder dem Finger.

Fogende Dateitypen sind erlaubt:

Textdateien (*.rtf, *.odt)

Microsoft Word (*.docx)

Microsoft Excel (*.xlsx)

Portable Document Format (*.pdf)

Bilddateien (*.jpg, *.gif, *.tif, *.bmp)

Fogende Dateitypen sind erlaubt:

Textdateien (*.rtf, *.odt)

Microsoft Word (*.docx)

Microsoft Excel (*.xlsx)

Portable Document Format (*.pdf)

Bilddateien (*.jpg, *.gif, *.tif, *.bmp)

Bei getrennt lebenden Elternteilen ist nur die Unterschrift der/des Antragstellerin/Antragsteller nötig.

Landkreis Verden | Lindhooper Straße 67 | 27283 Verden (Aller) | Tel.: 04231/15-0

E-Mail: kreishaus@landkreis-verden.de

 

Kontakt Datenschutz Impressum Barrierefreiheit

all fields marked with a (*) are required and must be filled out