Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten gemäß § 74 Sozialgesetz-buch XII (SGB XII)


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Stammdaten
Bestattung
Verpflichtete
Beantragung
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Landkreis Verden

Fachdienst Soziales

27281 Verden (Aller)

Das Aktenzeichen ist 12-stellig und entspricht folgendem Muster: 502099-12345.

Herzlich willkommen beim Fachdienst Soziales des Landkreises Verden!

 

Mit diesem Formular können Sie den Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten bequem online stellen. Notwendige Unterlagen können Sie am Ende des Antragsvorgangs digital hochladen oder zu einem späteren Zeitpunkt einreichen, sobald vorliegend. Auch ohne vollständige Unterlagen gilt der Antrag als gestellt.

Sie schätzen Papier? Dann können Sie sich das Formular hier auch als PDF-Dokument herunterladen und ausdrucken. Alternativ können Sie auch den folgenden QR-Code nutzen, um den Vordruck herunterzuladen:

 

Datenschutz

Bevor Sie fortfahren, lesen Sie sich bitte die Hinweise zur Datenverarbeitung sorgfältig durch.

 

Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung.

 

Sie können das Formular nur ausfüllen, wenn Sie bestätigen, dass Sie die Datenschutzerklärung gelesen haben.

Antragstellerin/Antragsteller

Kontaktdaten (optional):

Verstorbene/Verstorbener
Bestattungsinstitut

Kontaktdaten (optional):

Fragen zum Antrag
Bestattungspflichtige

Zur Tra­gung der Bestattungskosten im Sinne des § 74 SGB XII sind in folgender Reihenfolge verpflich­tet:

 

1.  Vertraglich Verpflichtete

2.  Erben

3.  Unterhaltspflichtige

4.  Öffentlich-rechtlich Verpflichtete nach § 8 des Niedersächsischen Gesetzes über das Leichen-,

     Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) in folgender Rangfolge:

 

     4.1.  die Ehegattin oder der Ehegatte oder
             die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner,

     4.2.  die Kinder,

     4.3.  die Enkelkinder,

     4.4.  die Eltern,

     4.5.  die Großeltern

     4.6.  und die Geschwister

 

Kostentragungspflichtiger und somit Leistungsberechtigter im Sinne des § 74 SGB XII ist ledig­lich derjenige, der die Verpflichtung nicht an vorrangige, gleichrangige oder nachrangige grund­sätzlich Kostentragungspflichtige abgeben kann.

Nachweise hochladen

Ich benötige folgende Unterlagen von Ihnen:

 

ý  Kopie der Sterbeurkunde (sobald vorliegend)

 

ý  Nachweis zum Nachlass der verstorbenen Person
      (ggf. Nachweis des Amtsgerichtes zur Erbausschlagung)

 

ý  Nachweise zum Einkommen der verstorbenen Personen
      (z. B. Verdienstbescheinigungen, Leistungsbescheide, Rentenbescheide)

 

ý  Rechnung des Bestattungsinstituts, der Friedhofsverwaltung und ggf. des Krematoriums

      (sobald vorliegend)

 

ý Nachweise über ggf. bereits bezahlte Rechnungen

      (Kontoauszüge oder ähnliches)

Es werden nur folgende Dateiformate akzeptiert: *.jpg, *.png, *.pdf. 

Achtung digitalisierte Akte!

Papierunterlagen werden sechs Wochen nach Erhalt vernichtet, sofern keine Rücksendung erbeten wurde.

Die Angabe der in diesem Vordruck erbetenen personenbezogenen Daten ist freiwillig. Meine Verpflichtung zur Mitwirkung in diesem Verfahren ergibt sich aus §§ 60 ff des Ersten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB I). Sofern ich meiner Mitwirkungspflicht nicht nachkomme, kann die beantragte Sozialleistung ganz oder teilweise versagt werden.

 

Mir ist bekannt, dass bestehender verwertbarer Nachlass der verstorbenen Person (z. B. Konto­guthaben) vorrangig zur Übernahme der Bestattungskosten einzusetzen ist und von hier entsprechend berücksichtigt wird.

 

Ich weiß, dass ich wegen Betruges bestraft werden kann, wenn ich wissentlich falsche Angaben mache oder Tatsachen dem Fachdienst Soziales nicht melde, die für den Bezug von Leistungen nach dem SGB XII wichtig sein können. Ich  bin darauf hin­gewiesen worden, dass der Fachdienst Soziales bei einem Betrug oder Betrugsversuch umgehend Straf­anzeige erstatten wird.

 

Ich weiß, dass ich zu Unrecht gezahlte Leistungen nach dem SGB XII erstatten muss.

Mir ist bekannt, dass die im Rahmen des § 74 SGB XII zu leistende Zahlung direkt an die Rechnungssteller (z. B. Bestattungsinstitut) überwiesen wird.

Einverständniserklärung:

Eingabemöglichkeiten: Touchpen, Finger, Maus

Wie geht es weiter?

Mt einem Klick auf Senden wird das Formular an den Fachdienst Soziales weitergeleitet.

Hinweise:

Damit Ihr Anliegen bearbeitet werden kann, ist von allen bestattungspflichtigen Personen als Selbstauskunft der „Fragebogen zur Feststellung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ vollständig auszufüllen.

 

Mit diesem Link gelangen Sie zu dem genannten Formular.


Landkreis Verden | Lindhooper Straße 67 | 27283 Verden (Aller) | Tel.: 04231/15-0

E-Mail: kreishaus@landkreis-verden.de

 

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