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ACHTUNG:

 

Aktuell kann es bei Nutzung des Onlineantrags zu folgenden Fehlern kommen:

- trotz vollständig ausgefülltem Formular wird der Antrag auf der letzten Seite nicht abgesendet, sondern "springt" zurück auf die vorhergehende Seite

Welcome to the Municipal Job Center in the district of Verden

With this assistant, you can easily apply for benefits from the education and participation package.

Note: a separate application is only necessary for children who receive housing benefit and/or child allowance.

 

In the case of families who receive benefits under SGB II (citizen's allowance), SGB XII (basic security in old age and in the event of reduced earning capacity, assistance for subsistence) and the Asylum Seekers Benefits Act, they automatically apply for benefits from the education and participation package with the main benefit.

 

To complete the application, you will need

- Your current benefit notice for housing benefit and/or child allowance

 

and

 

- if you receive youth welfare benefits in accordance with SGB VIII, submit your notification of benefits

Bitte bestätigen Sie zunächst, dass Sie die Datenschutzerklärung gelesen haben. Ohne die Bestätigung können Sie den Assistenten nicht nutzen. Die Datenschutzerklärung finden Sie hier.

Mit Klick auf die Schaltfläche "Weiter" starten Sie den Assistenten.

Ihr Aktenzeichen finden Sie auf jedem Schreiben des Kommunalen Jobcenters Landkreis Verden in der Informationsbox auf der ersten Seite oben rechts. Ihr Aktenzeichen beginnt immer mit den Ziffern 52150 und besteht aus insgesamt 11 Ziffern, die nach der sechsten Ziffer durch ein "-" getrennt sind.

Bitte geben Sie zunächst Ihre Daten als Sorgeberechtigte/r an

Bitte geben Sie zunächst Ihre Daten an


Ihre Adressdaten

Bitte geben Sie hier nur die Zahl ein, einen Zusatz geben Sie im nächsten Feld ein.

Geben Sie hier bitte nur den Hausnummernzusatz an, z.B. bei einer Hausnummer 1a nur das "a".

Freiwillige Angaben

Sie haben nun die Möglichkeit, Kontaktinformationen anzugeben. Die Angabe ist freiwillig. Durch diese Angaben können Anliegen ggf. schneller geklärt werden. Wenn Sie keine freiwilligen Kontaktdaten angeben möchten, klicken Sie bitte direkt auf "Weiter".

Bitte geben Sie folgende Daten des Kindes/der Kinder an.

Sie können hier die Daten mehrerer Kinder eintragen, indem Sie über die grüne Plus-Schaltfläche rechts unten einen weiteren Datensatz hinzufügen.


Angaben zur Kinderbetreuung

 

Sofern Sie vom erziehungsberechtigten Elternteil des Kindes getrennt leben, machen Sie bitte eine Angabe dazu, wie sich die Betreuung gestaltet. Bitte geben Sie unter anderem an, ob das Kind in beiden Haushalten wohnt und - wenn dies der Fall ist - in welchem zeitlichen Rahmen.

z.B. im wöchentlichen Wechsel, jedes zweite Wochenende, jedes zweite Wochenende nicht, ... 

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Folgende Leistungen sind vom Bildungspaket umfasst und können beantragt werden.

 

Sollten Sie einzelne Leistungen nicht oder nicht für alle Kinder beantragen wollen, so entfernen Sie bitte den/die entsprechenden Haken.

Ein- und mehrtägige KiTa-/Schulausflüge

Das Bildungspaket sieht für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Schülerinnen und Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine Kostenübernahme der tatsächlichen Kosten für ein- und mehrtägige Ausflüge vor.
 


Soziale und kulturelle Teilhabe

Im Rahmen der sozialen und kulturellen Teilhabe werden viele unterschiedliche Aktivitäten gefördert. Hierfür steht pro Monat ein Betrag von 15,00 € zur Verfügung.

 

Einen Anspruch auf die soziale und kulturelle Teilhabe haben nur Kinder und Jugendliche bis zu ihrem 18. Geburtstag.

 

Der pauschale Betrag kann eingesetzt werden für beispielsweise Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern, Teilnahme an Freizeiten, etc.


Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

Im Rahmen des Bildungspaketes werden die tatsächlichen Kosten für das von der Schule oder der KiTa angebotene Mittagessen , sofern das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet worden ist, übernommen. 

 

Hinweis: Eine Mittagsverpflegung für Schülerinnen und Schüler im Hort (Kindertagesstätte) kann nicht aus dem Bildungspaket bezuschusst werden. Die Verpflegungskosten für Schulkinder werden nur übernommen, wenn sie an einer schulisch organisierten Verpflegung teilnehmen.


Schulbasispaket

Das Schulbasispaket ist ein Zuschuss für Anschaffungen rund um den Schulbesuch (z.B. Kopierkosten, Mappen, Hefte, Stifte) einmal zum 01.08. eines Jahres und zum Beginn des zweiten Halbjahres zum 01.02. Es handelt sich um einen pauschalen dynamisierten Betrag.

 

Hinweis: Für Kinder, die auch nach dem 16. Lebensjahr noch zur Schule gehen, muss der Schulbesuch mit einer aktuellen Schulbescheinigung nachgewiesen werden. 


Für sogenannte Kann-Kinder (Geburtstag innerhalb des Zeitraums 01.07.-30.09. eines Jahres) ist ein Einschulungsnachweis vorzulegen, sofern diese frühzeitig eingeschult werden.


Schülerbeförderung

Ab der 11. Klasse werden die Bus- bzw. Zugfahrkarten nicht mehr bezahlt. Um den Besuch von weiterführenden Schulen trotzdem zu ermöglichen, können die Fahrtkosten aus dem Bildungspaket übernommen werden, solange das 25.Lebensjahr noch nicht vollendet worden ist.

 

Hinweis: Die Kostenübernahme erfolgt erst ab einer Mindestentfernung von 4 km zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges.
Bitte beachten Sie weiter, dass nur die Kosten für die günstigste Beförderungsmöglichkeit übernommen werden können.
 

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Wenn Sie eine Kopie der eingereichten Unterlagen benötigen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an. Diese E-Mail-Adresse wird ausschließlich zu diesem Zweck genutzt und wird nicht an das Jobcenter übermittelt.


Landkreis Verden | Lindhooper Straße 67 | 27283 Verden (Aller) | Tel.: 04231/15-0

E-Mail: kreishaus@landkreis-verden.de

 

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